Beschluss: Datenschutz genau definieren
Version: "Nutzungs und Datenschutzziele"
| 1 | Vor einer Einführung eines Liquid Democracy Tools muss man |
| 2 | sich Gedanken dazu machen, wie und wofür das Tool genutzt |
| 3 | werden soll und welche Anforderungen an den Datenschutz sich |
| 4 | daraus ergeben. |
| 5 | |
| 6 | Für den Einsatz eines Liquid Democracy Tools im |
| 7 | Landesverband Schleswig-Holstein können sich ganz |
| 8 | unterschiedliche Nutzungsszenarien ergeben. Beispiele sind: |
| 9 | - Politische Willensbildung |
| 10 | + Diskussion und Abstimmung von Entwürfen von Antragstexten |
| 11 | für Mitgliederversammlungen |
| 12 | + Diskussion und Abstimmung von Entwürfen von |
| 13 | Positionspapieren |
| 14 | - Organisation |
| 15 | + Entwurf und Freigabe von Pressetexten |
| 16 | + Planung und Organisation von Veranstaltungen |
| 17 | |
| 18 | Ein wesentliches Merkmal von Liquid Democracy Systemen ist |
| 19 | unabhängig von dem einzelnen Einsatzzweck die Möglichkeit zu |
| 20 | Stimmdelegation: zu jedem Thema soll es einem Mitglied |
| 21 | möglich sein, seine Stimme auf ein anderes Mitglied zu |
| 22 | übertragen, wenn dieses beispielsweise in einem Themengebiet |
| 23 | besonders kompetent ist. |
| 24 | |
| 25 | Abhängig vom Einsatzzweck sind jedoch unterschiedliche |
| 26 | Datenschutzziele unterschiedlich wichtig zu bewerten. So |
| 27 | gibt es ohne Zweifel Szenarien, in denen eine möglichst |
| 28 | weitgehende Anonymisierung gewährleistet, dass sich Einzelne |
| 29 | unbeeinflusst von äußeren Umständen an Diskussionen zu |
| 30 | heiklen Themen beteiligen können. Andererseits muss es |
| 31 | möglich sein, Personen unterscheidbar und damit |
| 32 | identifizierbar zu machen, wenn man ein funktionierende |
| 33 | Delegationssystem anstrebt. In der Regel wird jedoch eine |
| 34 | zuordnung eines individuellen Nutzers innerhalb des LD |
| 35 | Systemes zu einer real existierenden Person nicht unbedingt |
| 36 | nötig sein, was die Nutzung von Pseudonymen sinnvol |
| 37 | erscheinen lässt. |
| 38 | |
| 39 | Ein wesentliches Datenschutzziel, dass abhängig vom |
| 40 | Einsatzzweck unterschiedlich bewertet werden könnte ist die |
| 41 | *Verfügbarkeit*. Für den Fall, dass in dem System terminlich |
| 42 | gebundene Entscheidungen diskutiert und abgestimmt werden |
| 43 | sollen, ist eine hohe Verfügbarkeit wichtig. Im Vergleich zu |
| 44 | anderen Aspekten scheint die Systemverfügbarkeit jedoch |
| 45 | zunächst eher zweitrangig einzustufen zu sein. Andererseits |
| 46 | würde eine niedrige Verfügbarkeit zu einer schwindenden |
| 47 | Nutzerakzeptanz führen. |
| 48 | |
| 49 | Die *Integrität* der Daten ist in jedem Einsatzszenario |
| 50 | wichtig. Jegliche Manipulationen an den Datenbeständen |
| 51 | würden die Glaubwürdigkeit sämtlicher Abstimmungsergebnisse |
| 52 | in Frage stellen und müssen deshalb mit hoher Priorotät |
| 53 | ausgeschlossen werden. |
| 54 | |
| 55 | Damit Nutzer das System auch bei kritischen oder kontrovers |
| 56 | diskutierten Fragestellungen nutzen muss ggf. ein hohes Maß |
| 57 | an *Vertraulichkeit* zugesichert werden. Die Identität der |
| 58 | Beteiligten sollte nicht angemeldeten Nutzern verborgen |
| 59 | bleiben. Innerhalb des Systems muss jedoch für eine |
| 60 | funktionierende Delegationsstruktur die Möglichkeit |
| 61 | bestehen, Nutzer anhand eines Pseudonyms zu identifizieren, |
| 62 | eine grundsätzliche Anonymität ist hier nicht sinnvoll. |
| 63 | Jedem Nutzer muss es aber möglich sein, sein Pseudonym zu |
| 64 | wechseln, wenn er dies wünscht. |
| 65 | |
| 66 | Damit Entscheidungen, die innerhalb eines Liquid Feedback |
| 67 | Systems nachvollziehbar sind, ist ein hohes Maß an |
| 68 | *Transparenz* zu gewährleisten. Während bei Wahlen aus |
| 69 | nachvollziehbaren Gründen die Anonymität der Wähler |
| 70 | absoluten Vorrang geniesst, ist bei Abstimmungen durchaus |
| 71 | auch wichtig, nachvollziehen zu können, wer welche Position |
| 72 | eingenommen hat. Einerseits wird damit das Auszählergebnis |
| 73 | nachvollziehbar. Andererseits wird aber nur dadurch, dass |
| 74 | die Beteiligung einzelner an Diskussuinne und Abstimmungen |
| 75 | Nachvollziehbar ist, möglich gemacht dass für Delegationen |
| 76 | solche Mitglieder ausgewählt werden können, die die eigene |
| 77 | Position gut vertreten: wenn ein Delegierter sich an einer |
| 78 | Debatte entgegen meinen eigenen Interessen beteiligt, muss |
| 79 | ich dies rechtzeitig erkennen können, um die Delegation |
| 80 | ggfs. zu ändern oder selbst abzustimmen. Wenn es möglich |
| 81 | wird, dass sich auch nur einzelne Anonym beteiligen, würde |
| 82 | ich nicht erkennen können, wenn mein Delegierter gegen meine |
| 83 | Überzeugung abstimmt. |
| 84 | |
| 85 | Sowohl bei den unmittelbar bersonenbezogenen Nutzerdaten |
| 86 | (Name, Kontaktdaten, etc. sofern angegeben) als auch bei |
| 87 | Diskussions oder Abstimmungsbeiträgen ist eine |
| 88 | *Intervenierbarkeit* sicherzustellen. In den verbreiteten |
| 89 | Tools ist es den Nutzern üblicherweise möglich, Nutzerdaten |
| 90 | jederzeit selbst zu aktualisieren. Üblich ist auch, das |
| 91 | Diskussions- und Abstimmungsbeiträge während der |
| 92 | entsprechenden Prozessphasen jederzeit abgeändert werden |
| 93 | können. Nach Abschluss der entsprechnden Phase muss aber |
| 94 | aufgrund der gebotenen Nachvollziehbarkeit sichergestellt |
| 95 | werden, dass Nachträgliche Manipulationen nicht mehr |
| 96 | zugelassen werden. |
| 97 | |
| 98 | Um das gebotene Schutzziel der *Nicht-Verkettbarkeit* von |
| 99 | Nutzerdaten zu erreichen, darf keine unmittelbare |
| 100 | Verknüpfung von Nutzeraccounts in einem Liquid Feedback |
| 101 | System und den registrierten Mitgliederdaten innerhalb der |
| 102 | Mitgliederdatenbank bzw. den realen Personen hergestellt |
| 103 | werden. Die Nutzung einer "Clearing-Stelle" scheint eine |
| 104 | geeignete Lösung zu sein, um andererseits sicherzustellen, |
| 105 | das jedes Mitglied im Liquid Democracy System nur mit einem |
| 106 | einzigen Account zur Zeit zugreifen kann. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
| 1 | |
| 2 | man sich Gedanken dazu machen, wie und wofür das Tool |
| 3 | genutzt werden soll und welche Anforderungen an den |
| 4 | Datenschutz sich daraus ergeben. |
| 5 | |
| 6 | Für den Einsatz eines Liquid Democracy Tools im |
| 7 | Landesverband Schleswig-Holstein können sich ganz |
| 8 | unterschiedliche Nutzungsszenarien ergeben. Beispiele sind: |
| 9 | - Politische Willensbildung |
| 10 | + Diskussion und Abstimmung von Entwürfen von |
| 11 | Antragstexten für Mitgliederversammlungen |
| 12 | + Diskussion und Abstimmung von Entwürfen von |
| 13 | Positionspapieren |
| 14 | - Organisation |
| 15 | + Entwurf und Freigabe von Pressetexten |
| 16 | + Planung und Organisation von Veranstaltungen |
| 17 | |
| 18 | Ein wesentliches Merkmal von Liquid Democracy Systemen ist |
| 19 | |
| 20 | Möglichkeit zu Stimmdelegation: zu jedem Thema soll es |
| 21 | einem Mitglied möglich sein, seine Stimme auf ein anderes |
| 22 | Mitglied zu übertragen, wenn dieses beispielsweise in einem |
| 23 | Themengebiet besonders kompetent ist. |
| 24 | |
| 25 | Abhängig vom Einsatzzweck sind jedoch unterschiedliche |
| 26 | Datenschutzziele unterschiedlich wichtig zu bewerten. So |
| 27 | gibt es ohne Zweifel Szenarien, in denen eine möglichst |
| 28 | weitgehende Anonymisierung gewährleistet, dass sich |
| 29 | Einzelne unbeeinflusst von äußeren Umständen an |
| 30 | Diskussionen zu heiklen Themen beteiligen können. |
| 31 | Andererseits muss es möglich sein, Personen unterscheidbar |
| 32 | und damit identifizierbar zu machen, wenn man ein |
| 33 | funktionierende Delegationssystem anstrebt. In der Regel |
| 34 | wird jedoch eine zuordnung eines individuellen Nutzers |
| 35 | innerhalb des LD Systemes zu einer real existierenden |
| 36 | Person nicht unbedingt nötig sein, was die Nutzung von |
| 37 | Pseudonymen sinnvol erscheinen lässt. |
| 38 | |
| 39 | Ein wesentliches Datenschutzziel, dass abhängig vom |
| 40 | Einsatzzweck unterschiedlich bewertet werden könnte ist die |
| 41 | *Verfügbarkeit*. Für den Fall, dass in dem System |
| 42 | terminlich gebundene Entscheidungen diskutiert und |
| 43 | abgestimmt werden sollen, ist eine hohe Verfügbarkeit |
| 44 | wichtig. Im Vergleich zu anderen Aspekten scheint die |
| 45 | Systemverfügbarkeit jedoch zunächst eher zweitrangig |
| 46 | einzustufen zu sein. Andererseits würde eine niedrige |
| 47 | Verfügbarkeit zu einer schwindenden Nutzerakzeptanz führen. |
| 48 | |
| 49 | Die *Integrität* der Daten ist in jedem Einsatzszenario |
| 50 | wichtig. Jegliche Manipulationen an den Datenbeständen |
| 51 | würden die Glaubwürdigkeit sämtlicher Abstimmungsergebnisse |
| 52 | in Frage stellen und müssen deshalb mit hoher Priorotät |
| 53 | ausgeschlossen werden. |
| 54 | |
| 55 | Damit Nutzer das System auch bei kritischen oder kontrovers |
| 56 | diskutierten Fragestellungen nutzen muss ggf. ein hohes Maß |
| 57 | an *Vertraulichkeit* zugesichert werden. Die Identität der |
| 58 | Beteiligten sollte nicht angemeldeten Nutzern verborgen |
| 59 | bleiben. Innerhalb des Systems muss jedoch für eine |
| 60 | funktionierende Delegationsstruktur die Möglichkeit |
| 61 | bestehen, Nutzer anhand eines Pseudonyms zu identifizieren, |
| 62 | eine grundsätzliche Anonymität ist hier nicht sinnvoll. |
| 63 | Jedem Nutzer muss es aber möglich sein, sein Pseudonym zu |
| 64 | wechseln, wenn er dies wünscht. |
| 65 | |
| 66 | Damit Entscheidungen, die innerhalb eines Liquid Feedback |
| 67 | Systems nachvollziehbar sind, ist ein hohes Maß an |
| 68 | *Transparenz* zu gewährleisten. Während bei Wahlen aus |
| 69 | nachvollziehbaren Gründen die Anonymität der Wähler |
| 70 | absoluten Vorrang geniesst, ist bei Abstimmungen durchaus |
| 71 | auch wichtig, nachvollziehen zu können, wer welche Position |
| 72 | eingenommen hat. Einerseits wird damit das Auszählergebnis |
| 73 | nachvollziehbar. Andererseits wird aber nur |
| 74 | |
| 75 | an Diskussuinne und Abstimmungen Nachvollziehbar ist, |
| 76 | möglich gemacht dass für Delegationen solche Mitglieder |
| 77 | ausgewählt werden können, die die eigene Position gut |
| 78 | vertreten: wenn ein Delegierter sich an einer Debatte |
| 79 | entgegen meinen eigenen Interessen beteiligt, muss ich dies |
| 80 | rechtzeitig erkennen können, um die Delegation ggfs. zu |
| 81 | ändern oder selbst abzustimmen. Wenn es möglich wird, dass |
| 82 | sich auch nur einzelne Anonym beteiligen, würde ich nicht |
| 83 | erkennen können, wenn mein Delegierter gegen meine |
| 84 | Überzeugung abstimmt. |
| 85 | |
| 86 | Sowohl bei den unmittelbar bersonenbezogenen Nutzerdaten |
| 87 | (Name, Kontaktdaten, etc. sofern angegeben) als auch bei |
| 88 | Diskussions oder Abstimmungsbeiträgen ist eine |
| 89 | *Intervenierbarkeit* sicherzustellen. In den verbreiteten |
| 90 | Tools ist es den Nutzern üblicherweise möglich, Nutzerdaten |
| 91 | jederzeit selbst zu aktualisieren. Üblich ist auch, das |
| 92 | Diskussions- und Abstimmungsbeiträge während der |
| 93 | entsprechenden Prozessphasen jederzeit abgeändert werden |
| 94 | können. Nach Abschluss der entsprechnden Phase muss aber |
| 95 | aufgrund der gebotenen Nachvollziehbarkeit sichergestellt |
| 96 | werden, dass Nachträgliche Manipulationen nicht mehr |
| 97 | zugelassen werden. |
| 98 | |
| 99 | Um das gebotene Schutzziel der *Nicht-Verkettbarkeit* von |
| 100 | Nutzerdaten zu erreichen, darf keine unmittelbare |
| 101 | Verknüpfung von Nutzeraccounts in einem Liquid Feedback |
| 102 | System und den registrierten Mitgliederdaten innerhalb der |
| 103 | Mitgliederdatenbank bzw. den realen Personen hergestellt |
| 104 | werden. Die Nutzung einer "Clearing-Stelle" scheint eine |
| 105 | geeignete Lösung zu sein, um andererseits sicherzustellen, |
| 106 | das jedes Mitglied im |
| 107 | |
| 108 | |
| 109 | |
| 110 | |
| 111 | |
| 112 | |
| 113 | |
| 114 | |
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| 120 | |
| 121 | |
| 122 | |
| 123 | |
| 124 | |
| 125 | Zeit zugreifen kann. |
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